SOZIALRECHT
Als Sozialrecht bezeichnet man die Rechtsgebiete, die im Sozialgesetzbuch geregelt wurden
- SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende
- SGB III - Arbeitsförderung
- SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung
- SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung
- SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung
- SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
- SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- SGB XI - Soziale Pflegeversicherung
- SGB XII - Sozialhilfe
sowie die in § 68 SGB I genannten Gesetze, wie zum Beispiel
- das Bundesausbildungsförderungsgesetz
- das Bundeskindergeldgesetz
- das Wohngeldgesetz
- das Unterhaltsvorschussgesetz
- der erste Abschnitt des Bundeselterngeldgesetzes
Dieses Gesetzbuch ist sehr vielen Änderungen unterworfen, so dass es ständig Neuerungen gibt.
Dazu tauchen ständig Rechtsfragen auf.
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