SOZIALBETRUG


Zu Beginn meiner Tätigkeit war ich nur wenig als Strafverteidiger tätig. Das änderte sich jedoch ab 2009, als Jobcenter Dresden und Staatsanwaltschaft Dresden jedes falsche oder unterbliebene Kreuz bei Anträgen als Sozialbetrug verfolgen.

Diese Kampagne dauert aktuell an. Die Staatsanwaltschaft Dresden dehnt ihren Ermittlungseifer seit 2012 auch auf das Sozialamt aus. So wurden leitende Mitarbeiter des Sozialamts in die Staatsanwaltschaft Dresden eingeladen und verpflichtet, jegliche Überzahlungen von Sozialleistungen als Sozialbetrug an die Staatsanwaltschaft zu melden.

Diese Praxis ist rechtswidrig:

  • Eine Überzahlung ist überhaupt kein geeigneter Anknüpfungspunkt. Überzahlungen sind im Sozialrecht normal. Denn es werden Leistungen zum Monatsersten gewährt, so dass Einkommen, welches danach zufließt, nicht berücksichtigt werden kann.

  • Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung findet nicht statt, so dass das Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I ad adsurbum geführt wird.

  • Die Staatsanwaltschaft hat sich damit Aufgaben angemaßt, welche eigenlich der Rechtsaufsichtsbehörde obliegen.

  • Die Sozialbehörde übermittelt nur die negativen Tatsachen. Richtiges Verhalten vor und nach dem angezeigten Vorfall wird nicht mitgeteilt.

  • Die Sozialbehörde informiert die Betroffenen nicht. Diese können daher einen Fehler in ihrem Verhalten auch nicht korrigieren.

Festzustellen ist, dass es sich nur um eine Kampagne der Staatsanwaltschaft Dresden handelt. Bei anderen Staatanwaltschaften des Freistaates Sachsen sind die dokumentierten Fälle viel geringer. Die Strafanzeigen wegen Sozialbetrugs überschwemmen die Polizeidienststellen in Sachsen, so dass die Polizei die Strafanzeigen vom Dresdner Jobcenter gegen Dresdner Bürger auf auswärtige Dienststellen in Meißen und Sebnitz auslagern musste.

Sollten Sie also Schreiben von der Polizei oder vom Hauptzollamt erhalten, suchen Sie sich umgehend anwaltlichen Rat.

Die Staatsanwaltschaft nimmt die Angaben der Sozialbehörde meist für bare Münze. Die Richter am zuständigen Amtsgericht übernehmen in vielen Fällen wiederum die Angaben der Staatsanwaltschaft, so dass ohne Anwalt eine Verurteilung wegen Betrugs droht. Allerdings - und auch dies muss erwähnt werden - werden einige Richter zunehmend kritischer und hinterfragen den Vortrag der Sozialbehörde.

Die Richter an den Amtsgerichten haben allerdings in den meisten Fällen wenig Erfahrung im Sozialrecht. Die vielen Änderungen im Gesetz und in der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Sozialrechts sind ihnen nicht geläufig.

Aufgabe meiner anwaltlichen Tätigkeit ist es,
Der Erfolg meiner Tätigkeit gibt mir Recht. In mehr als 80 Prozent wurde entweder freigesprochen oder eingestellt.

Nur in ca. 20 Prozent der Fälle wurde verurteilt oder gegen eine Auflage eingestellt.